Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der Heinz Sielmann Stiftung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Der Prüfungsgegenstand wurde durch § 11 Abs. 4 NStiftG erweitert und erstreckte sich auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsmäßige Verwendung der Stiftungsmittel. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung. Die Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens und der satzungsmäßigen Verwendung der Stiftungsmittel nach § 11 Abs. 4 NStiftG hat keine Einwendungen ergeben.“
Göttingen, 16. Mai 2018
![]() |
Dipl.-Kfm. Carsten Schmidt Wirtschaftsprüfer |
![]() |
Axel Pape Wirtschaftsprüfer |
Beckmann & Partner mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft