Verantwortungs­volle und transparente Führung

Führungsstruktur

Die Geschäfte der Heinz Sielmann Stiftung werden allein durch den geschäftsführenden Vorstand, der durch den Stiftungsrat ernannt wird, geführt. Der Stiftungsrat beaufsichtigt den Vorstand und genehmigt den Haushalt wie auch den Jahresabschluss, er entlastet den Vorstand.  Die Mitglieder des Stiftungsrats sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Die Zuständigkeiten von Vorstand und Stiftungsrat sind in der Satzung der Heinz Sielmann Stiftung ausführlich geregelt und nachzulesen. Weiterhin dient eine Geschäftsordnung zwischen Stiftungsrat und Vorstand der weiteren Konkretisierung laufender Prozesse und Geschäfte. Die Satzung, die Geschäftsordnung, die Richtlinien und Ordnungen der Stiftung sind online auf der Website der Stiftung als Download einsehbar.

Die Stiftung ist in fünf Bereichen organisiert:

1.    Kommunikation und Fundraising

2.    Verwaltung und Finanzen

3.    Erlebnishof Gut Herbigshagen

4.    Biodiversität

5.    Naturschutz 

Jeder Bereich wird von einem Bereichsleiter geführt, welcher für die Funktionen innerhalb seines Bereiches fachlich und budgetbezogen verantwortlich zeichnet. Alle relevanten Themen werden in monatlichen Bereichsleitertreffen besprochen. Im Rahmen eines jährlich stattfindenden Strategiemeetings wird die Projektplanung für das Folgejahr bestimmt, auf deren Basis die Budgetplanung erfolgt. In einer finalen Abstimmungsrunde werden Projekte und Budgets für das Folgejahr verabschiedet. 

Richtlinien

Die Arbeit von Vorstand und Stiftungsrat wird neben der Satzung, den vier Zielen für den Naturschutz, dem Leitbild der Heinz Sielmann Stiftung und der Naturschutz- und Biodiversitätsstrategie der Stiftung auch von den Leitbildern der Naturlandschaften und Biotopverbünde bestimmt. Weitere Leitlinien für unser Handeln sind die Transparenzrichtlinie und Spendencharta sowie die Compliance-Richtlinie. Die Transparenzrichtlinie und Spendencharta basieren auf den Empfehlungen der Deutschen Corporate Governance Kommission, des Deutschen Fundraising-Verbandes und des Bundeverbandes Deutscher Stiftungen. Auf dieser Grundlage ist unser ethisches und verantwortliches Handeln ausgerichtet, insbesondere der faire und transparente Umgang mit Spendern und Spenden sowie die Anerkennung der gesetzlich geregelten Rechte. Sie regelt auch die Transparenz der Rechnungslegung, d.h., dass alle Spender Anspruch auf Einsicht in die Satzung und in den aktuellen Tätigkeits- und Finanzbericht der Stiftung haben.

Finanzielle Transparenz

Die Heinz Sielmann Stiftung hat sich der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen, um zu mehr Transparenz im gemeinnützigen Sektor beizutragen. In der Selbstverpflichtungserklärung zur Initiative machen wir u.a. Angaben zu Steuerbegünstigungen, Personalstruktur, Mittelherkunft und -verwendung, verweisen auf unsere Satzung und erläutern unsere Bilanz. Die Selbstverpflichtungserklärung ist online einsehbar.

Im Jahr 2018 erhielt die Heinz Sielmann Stiftung als einzige Naturschutzstiftung in der Bundesrepublik das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrat e.V. Das Zertifikat bescheinigt unsere höchsten Qualitätsansprüche und den sparsamen wie auch transparenten Umgang mit Spendenmitteln. Aufgrund seines Prüfverfahrens, bei dem die Qualitätskontrolle von mindestens zwei Wirtschaftsprüfern übernommen wird, ist dieses Spendenzertifikat in Deutschland einzigartig.

Außerdem unterziehen wir uns derzeit dem Evaluations-Verfahren des DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) zur Erlangung des Spendensiegels, welches bislang noch in Bearbeitung ist.

Der Vorstand erhält neben der festen Vergütung eine leistungsbezogene Bonifikation von maximal zwei Monatsgehältern im Jahr. Diese Bonifikation bezieht sich auf den erfolgreichen und testierten Jahresabschluss. Einstellungsprämien oder Abschlussvergütungen werden nicht gezahlt. Der Vorstand hat ebenso wie die anderen Mitarbeiter der Stiftung die Möglichkeit, an einer betrieblichen Altersversorgung teilzunehmen.

Das mittlere Niveau der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten beträgt ca. ein Drittel der Jahresgesamtvergütung des Vorstands. Der höchstbezahlte Mitarbeiter nach dem Vorstand verdient etwa das Zweifache des mittleren Niveaus der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten.

Compliance und Anti-Korruption

Als Compliance-Beauftragter der Stiftung fungiert der Vorstand. Er ist dafür verantwortlich, dass die Richtlinien eingehalten werden und ist entsprechend speziell für diesen Zweck geschult und durch den TÜV Rheinland zertifiziert. Meldungen über Verstöße gegen die Satzung oder gegen eine der Richtlinien können über einen externen Notar (Hans-Peter Menge, Duderstadt) als Ombudsmann, ein Online-Kontaktformular, das Kundentelefon oder den Betriebsrat eingereicht werden. In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 wurden dem Vorstand keine Verstöße gegen die Richtlinien gemeldet, außerdem wurden keine Bußgelder oder nicht-monetäre Strafen gegen die Heinz Sielmann Stiftung verhängt.

Ein Korruptionsrisiko besteht aus unserer Sicht lediglich bei der Vergabe von Aufträgen im regionalen Umfeld. Um diese Risiko zu minimieren, sind jeweils mindestens drei Angebote einzuholen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Interessenskonflikte bestehen aktuell nicht. Um Interessenskonflikte grundsätzlich zu vermeiden gibt es ein ausgeprägtes Berichtswesen, regelmäßige Stichproben sowie das Vier-Augen-Prinzip in der Buchhaltung und bei der Auftragsvergabe. Eine Beschaffungsrichtlinie und eine Zeichnungsrichtlinie setzen die Maßstäbe.

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