Erneuerbare Energien

Mit zahlreichen bundesweiten Aktivitäten im Handlungsfeld Moore leisten wir einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus wollen wir aber auch bei unseren Geschäftsprozessen zum Klimaschutz beitragen.

Ausgangslage hierfür ist zunächst die Identifizierung der energieintensivsten Bereiche der Heinz Sielmann Stiftung. Wesentlich zu unserem Energieverbrauch tragen unsere Ausstellungsbereiche auf Gut Herbigshagen und das Gemeinschaftshaus, in welchem Schulklassen übernachten können, bei.

Unsere Reisekostenrichtlinie regelt hierbei die Transportmittelwahl unserer Mitarbeiter: Bus und Bahn sind als erstes Verkehrsmittel zu wählen, in begründeten Einzelfällen kann das Dienstauto genutzt werden.

Bei den Fahrzeugen der Stiftung achten wir stets darauf, die Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten. So haben wir in 2016 unser Werbemobil in Duderstadt durch ein neues Fahrzeug mit Euro 6-Norm ersetzt. Ende 2017 haben wir zwei Altfahrzeuge durch drei Dieselfahrzeuge mit Euro 6-Norm ersetzt.

Einen klimafreundlichen Arbeitsweg unserer Mitarbeiter fördern wir – auf Antrag – mit einem Reisekostenzuschuss bei Nutzung des ÖPNV. Einigen Mitarbeitern zahlt die Heinz Sielmann Stiftung die Bahncard der Deutschen Bahn AG.

Ausblick und Ziele

Neben einem sparsamen Einsatz von Energie haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2019 die Energieversorgung zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umzustellen. Dieses Ziel wird sich jedoch erst bis 2021 in den Gebäuden realisieren lassen. Den Wärmebedarf auf Gut Herbigshagen konnten wir in 2017 bereits zu ca. 70 Prozent durch unsere Hackschnitzelanlage abdecken. Außerdem betreiben wir dort eine Photovoltaikanlage, die 2017 24,3 Prozent des Stromverbrauchs abdeckte. Zudem haben wir darauf geachtet, dass die neu angemieteten Büroräume in Elstal von Beginn an mit Ökostrom versorgt werden. Darüber hinaus nutzen wir für den Betrieb unserer beheizten Tiertränken ausschließlich Wind- und Solarenergie.

GRI-Indikatoren in diesem Beitrag

  • GRI 305/103
  • GRI 302/103
  • GRI 302-1
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